Folgende Maßnahmen werden vom BCO Bludenz für den Trainingsbetrieb vorgeschrieben und gilt es zum Selbstschutz und Schutz anderer einzuhalten:
1) Einhalten der bekannten Hygieneschutzmaßnahmen
Bei Krankheitssymptomen darf nicht am Training teilgenommen werden und es gilt umgehend Kontakt mit seinem Hausarzt aufzunehmen.
2) Maskenpflicht
– Personen über 14 Jahren müssen eine FFP2 Maske tragen
– zwischen 6 bis 14 Jahren kann statt einer FFP2-Maske auch ein Mund-Nasenschutz getragen werden
– unter 6 Jahren besteht keine Maskenpflicht
Das Tragen einer FFP2 Maske ist beim Betreten und Verlassen der Halle verpflichtend – dies gilt auch für Eltern, welche ihre Kinder zur Halle bringen bzw. abholen. Bei der Sportausübung selbst und in Feuchträumen gibt es keine Maskenpflicht für die Teilnehmenden!
3) 2 G Regelung
Es muss der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht werden, dies ist durch die 2 G Regelung möglich. Dies gilt für jeden, der die Halle betretet, (SpielerInnen, TrainerInnen, Eltern, Zuschauer, Schiedsrichter, etc.)
– Genesen
o Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion
o Behördlich erstellter Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
o Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf
– Geimpft
o Erstimpfung ab dem 22. Tag, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf
o Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
o Kinder unter 10 Jahren sind weiterhin von der Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr ausgenommen.
Für Kinder und Jugendliche (bis 15 Jahre) gilt der Ninja-Pass als 2-G Nachweis! Der Wir bitten daher ALLE, den Pass vor dem Betreten der Umkleide dem Trainer/Trainerin vorzuzeigen. Es gilt: kein Ninja-Pass = kein Training!
4) Registrierungspflicht
Die Kontaktdaten der Teilnehmenden werden erhoben (Name, Vorname, Telefonnummer oder E-Mail und Datum). Die erstellte Liste beinhaltet somit alle anwesenden SpielerInnen und TrainerInnen und wird für 28 Tage aufbewahrt.
Generell dürfen nur Sportler die Sporthalle betreten. Eltern wird empfohlen, die Sporthalle nicht zu betreten und ihre Kinder vor der Halle zu empfangen. Sollten dennoch Eltern die Halle betreten, werden diese ebenfalls auf einer Anwesenheitsliste festgehalten.
5) Abstand halten und Händeschütteln bzw. Abklatschen gilt es zu vermeiden.
6) Händewaschen!
Vor und nach dem Training gilt es gründlich die Hände zu waschen, zudem wird Desinfektionsmittel bereitgestellt.
7) Die TrainerInnen sind verpflichtet, einen positiven Fall unverzüglich an den Vorstand zu melden.
Wir bitten euch, die Regelungen verantwortungsbewusst einzuhalten und umzusetzen, damit wir unseren Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit leisten können. Ein weiteres Schließen der Sporthalle oder gar einen weiteren Lockdown wünschen wir uns alle nicht!
Sportliche Grüße und bleibt gesund,
Euer BCO Bludenz-Vorstand